Informationen für reglementierte Berufe

Angaben nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 DDG zu Berufsbezeichnung, Kammer und Aufsicht.

Berufsbezeichnung

Metallbauer der Fachrichtung Konstruktionstechnik sowie Mechaniker für Sicherheitstechnik – Berufsbezeichnungen verliehen in der Bundesrepublik Deutschland. Zulassungspflichtiges Handwerk gemäß Anlage A der Handwerksordnung.

Kammerzugehörigkeit

Handwerkskammer Cottbus
Altmarkt 17, 03046 Cottbus
Eingetragen in die Handwerksrolle der Handwerkskammer Cottbus.

Zusätzlich Mitglied der Industrie- und Handelskammer Potsdam, Breite Straße 2 a–c, 14467 Potsdam.

Aufsichtsbehörde

Landkreis Dahme-Spreewald – Ordnungsamt
Reutergasse 12, 15907 Lübben (Spreewald)

Für gewerberechtliche Erlaubnisse im Bereich Sicherheitstechnik: Handwerkskammer Cottbus als zuständige Aufsicht über die Ausübung des zulassungspflichtigen Handwerks.

Berufsrechtliche Regelungen

  • Handwerksordnung (HwO)
  • Gewerbeordnung (GewO)
  • Verordnung über die Meisterprüfung im Metallbauer-Handwerk (MetallbauMstrV)

Die Regelungen können über gesetze-im-internet.de eingesehen werden.

Qualifikation und Zertifizierungen

  • Meisterbetrieb im Metallbauer-Handwerk
  • Errichterqualifikation für Wertbehältnisse nach EN 1143-1 und VdS-Klassen
  • Regelmäßige Herstellerschulungen für mechanische und elektronische Hochsicherheitsschlösser
  • Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 5 Mio. EUR

Berufshaftpflichtversicherung

Räumlicher Geltungsbereich: Europäische Union. Versicherungsnehmerin ist die Berlin Brandenburg Tresore GmbH, Luckenwalder Straße 27, 15711 Königs Wusterhausen.

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