Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Geltend für alle Verträge mit der Berlin Brandenburg Tresore GmbH über Tresoröffnung, Reparatur, Wartung, Transport und Lieferung von Bauteilen.

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen der Berlin Brandenburg Tresore GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur wirksam, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung in Textform oder durch Beginn der Leistungsausführung zustande. Bei Bestellungen über die Website stellt die Absendung der Bestellung ein verbindliches Angebot des Kunden dar; die Annahme erfolgt durch Bestätigung oder Versand.

§ 3 Leistungsumfang

Der Auftragnehmer erbringt Tresoröffnungen, Instandsetzungen, Schlossaustausch, Wartungen sowie Transport und Montage. Der genaue Umfang ergibt sich aus dem Angebot. Zusatzleistungen, die sich erst nach Öffnung des Gerätes als erforderlich erweisen, werden vor Ausführung abgestimmt.

§ 4 Legitimation des Kunden

Vor jeder Öffnung ist der Kunde verpflichtet, einen gültigen Lichtbildausweis sowie einen Nachweis der Verfügungsberechtigung (Kaufbeleg, Mietvertrag, Erbschein, Firmenvollmacht o. ä.) vorzulegen. Ohne Legitimation ist der Auftragnehmer zur Leistungsverweigerung berechtigt; angefallene Anfahrtskosten bleiben geschuldet.

§ 5 Mitwirkungspflichten

  • Freier und sicherer Zugang zum Aufstellort ist zu gewährleisten.
  • Vorhandene Unterlagen (Typenschild, Schlüssel, Codes, Herstellernachweise) sind bereitzuhalten.
  • Auf besondere Gefahren (Kameras, Alarmanlagen, Asbest, Statik) ist vorab hinzuweisen.

§ 6 Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 %. Die Vergütung ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig, bei Notdienstleistungen sofort nach Leistungserbringung. Einzelheiten regelt der Abschnitt „Preisangaben“.

§ 7 Termine und Verzug

Termine sind verbindlich, wenn sie in Textform als verbindlich bestätigt wurden. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Lieferengpässe bei Sicherheitsbauteilen oder unzutreffende Kundenangaben verlängern die Frist angemessen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren und eingebaute Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

§ 9 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Auf ausgeführte Reparaturarbeiten gewährt der Auftragnehmer 24 Monate Gewährleistung gegenüber Verbrauchern und 12 Monate gegenüber Unternehmern. Ausgenommen sind Verschleißteile, Fremdeingriffe und unsachgemäße Behandlung.

§ 10 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Für Wertsachen im Tresorinneren haftet der Auftragnehmer nur bei nachgewiesenem Verschulden.

§ 11 Öffnungsbedingte Beschädigungen

Bei Notöffnungen können konstruktionsbedingt Revisionsbohrungen oder der Austausch des Schlosses erforderlich sein. Der Kunde wird hierüber vor Beginn informiert; solche Eingriffe stellen keinen Mangel dar.

§ 12 Widerrufsrecht

Verbrauchern steht bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraumverträgen ein Widerrufsrecht zu. Einzelheiten und Muster-Widerrufsformular finden Sie im Abschnitt „Widerrufsbelehrung“.

§ 13 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Kaufleute ist Cottbus. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Januar 2026

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